Im Namen der Imkerschaft im Landkreis Neunkirchen sind wir bemüht, den Landkreis frei von der Amerikanischen Faulbrut zu halten.
Jeder Imker ist verpflichtet, vor einer beabsichtigten Völker- Wanderung im Saarland die Völker von einem BSV überprüfen zu lassen und eine Wanderbescheinigung anzufordern.
Es besteht jedoch nur für eine Wanderung über die Landesgrenze hinaus bzw. für den Verkauf von Völkern oder Königinnen die Pflicht für eine Gesundheitsbescheinigung.
Derzeit hat der Landkreis Neunkirchen ca.410 Imker.
Leider ist die Gesamtzahl der Proben im Landkreis extrem zurück gegangen.
In den letzten Jahren sind im Schnitt ca. 2-5% an das Bieneninstitut eingesandt worden.
Damit eine Übersicht besteht, ob und wie hoch eine Belastung vorliegt und um somit möglichst schnell eingreifen zu können um eine Ausbreitung zu verhindern, ist es nötig, regelmäßig und flächendeckend Futterkranzproben zu machen.

Zu jeder vom Bieneninstitut erfolgten Futterkranzprobe erhält der Imker eine Bescheinigung. Der Verband der Imker im Kreis Neunkirchen e.V. übernimmt 50% der Kosten für die Futterkranzprobe nach der Einsendung der Bescheinigung beim Verband der Imker im Kreis Neunkirchen e.V.